Diözesane Förderung
Familie im Zentrum - Familienzentrum
Alle relevanten Informationen zur Diözesanen Förderung finden Sie auf der entsprechenden Seite der HA IX - Schulen über den Link https://schulen.drs.de/familienzentren.html
Landesförderung
Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren"
Das Land unterstützt den Weiterentwicklungsprozess von Kindertageseinrichtungen zu einem Kinder- und Familienzentrum mit einer Anschubfinanzierung und setzt damit ein zentrales Ziel der Landesregierung um. Ziel ist es, Impulse dafür zu setzen, dass landesweit ein flächendeckendes Angebot an Kinder- und Familienzentren entsteht.
Mit diesen Fördermitteln werden personelle Ressourcen, notwendige Fortbildungsmaßnahmen, sowie Sachmittel und Leitungszeit/Leitungsfreistellung bezuschusst. Die Förderdauer ist auf insgesamt vier Jahre pro Einrichtung ausgelegt und umfasst zwei Stufen:
- Anschubförderung der Einrichtung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich, darin enthalten ist eine Pauschale für Leitungszeit /Leitungsfreistellung in Höhe von 5.000 Euro jährlich.
- Anschlussförderung für die Verstetigung mit einer weiteren Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 2.000 Euro jährlich
Unter https://kifaz-bw.de ist ab November 2023 eine Antragstellung für das Landesförderprogramm für das Jahr 2024 möglich. Die Antragsfrist ist der 01.02.2024. Alle Informationen rund um die Antragstellung sowie alle weiteren Informationen, den Qualitätsrahmen und die Förderrichtlinien zum Landesförderprogramm finden Sie ebenfalls unter https://kifaz-bw.de. Bitte beachten Sie, dass jährlich ein Antrag auf Förderung (bei einer maximalen Förderdauer von vier Jahren) zu stellen ist.
Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung obliegt dem Träger.
Informationen und Anträge finden Sie auch unter:
https://km-bw.de/site/hector-2019/node/4997644/Lde/index.html