Artikelübersicht
- Neues Kartenset „Demokratie in Kita-Teams“
- Bundesjugendkuratorium fordert Nachbesserungen bei Kindergrundsicherung
- Anträge für praxisintegrierte Ausbildung
- Das Land fördert weiterhin sprachliche Bildung
- „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“
- Weitere Finanzierung der pädagogischen Leitungszeit
- MACH DICH STARK Aktionen 2023
Neues Kartenset „Demokratie in Kita-Teams“
Berlin, 20. September 2023. Das Kartenset "Demokratie in Kita-Teams“ ermöglicht Leitungskräften und Mitarbeitenden, ihre eigene Rolle und Haltung zu reflektieren und demokratische Partizipation im Team als Querschnittsthema des Arbeitsfelds Kindertagesbetreuung zu begreifen.
Einrichtungen können das Set kostenlos runterladen und selber ausdrucken - oder kostenpflichtig über die Projektwebsite bestellt werden.
Ein paar Tipps zur Anwendung:
Vorbereitung: Falten Sie die DIN A4-Seiten entlang der perforierten Ränder, um sie in 28 separate Karten zu trennen. Es ist eine hilfreiche Orientierungshilfe, die Reihenfolge, in der die Karten geliefert werden, beizubehalten.
Vorüberlegungen: Legen Sie das Austauschformat und die Zeitdauer fest, in denen die Leitung und das Team die Fragen der Impulskarten reflektieren und sich austauschen können.
Für Kita-Leitungen: Wir empfehlen, dass Sie sich mit den Karten auseinandersetzen, bevor Sie sie mit Ihrem Team besprechen. Überlegen Sie, welche Karten Sie (zuerst) mit Ihrem Team bearbeiten möchten. Die vierte Frage, die Sie auf einigen Karten finden, bezieht sich auf die Rolle der Leitung und kann von Leitungen auch ohne das Team reflektiert werden.
Für Kita-Teams: Wir möchten Sie ermutigen, die Reflexion und den Austausch über die Karten als Anregung für erste Schritte hin zu mehr Demokratie im Team zu nutzen. Denken Sie daran:
• Sich auf die Reflexion und den Austausch mit den Karten einzulassen, ist eine gute Basis, um gewonnene demokratische Impulse in die Praxis umzusetzen.
• Einige Entscheidungen liegen außerhalb der Macht des Teams und in der Verantwortung des Trägers oder der Leitung. Andere werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmt. Ein nächster Schritt könnte sein, sich gemeinsam für eine strukturelle Verankerung der Beteiligungsrechte der Mitarbeitenden (über die MAV hinaus) einzusetzen.
• Beginnen Sie mit kleinen Schritten, es muss nicht immer gleich der große Wurf sein.
Eine digitale Version des Kartensets steht Ihnen unter www.demokratie-in-kinderschuhen.de kostenlos zur Verfügung. Details dazu finden Sie auf der Projektwebseite.
Bundesjugendkuratorium fordert Nachbesserungen bei Kindergrundsicherung
München, 12. September 2023. In einem Zwischenruf „Es ist keine kinder- und jugendpolitische Strategie der Bundesregierung gegen Kinder- und Jugendarmut erkennbar“ sieht das Bundesjugendkuratorium Kinder- und Jugendarmut Handlungsbedarf in der Politik. Es schreibt:
• Das erhoffte Signal gegen Kinder- und Jugendarmut bleibt mit dem Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung aus.
• Die Debatte um das Gegeneinander von Sozialausgaben, Bildung, Infrastruktur und Beschäftigungsfähigkeit lenkt davon ab, dass in keinem dieser Bereiche gegenwärtig zufriedenstellende Fortschritte erfolgen, Investitionen ausgeblieben sind und mittlerweile finanzielle Kürzungen in der Kinder- und Jugendpolitik vorgenommen werden.
• Eine ressortübergreifende kinder- und jugendpolitische Strategie der Bundesregierung ist gegenwärtig nicht zu erkennen.
Der Zwischenruf verdeutlicht, dass auf Bundesebene notwendige Mehrinvestitionen geleistet werden müssen und die Kinder- und Jugendpolitik wieder mehr in den Vordergrund der Bundesregierung gerückt werden sollte. "Die Kinder- und Jugendarmut erfordert ein Umlenken und die Versprechen aus der Coronazeit sind einzulösen", heißt es.
Lesen Sie hier die Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums.
Anträge für praxisintegrierte Ausbildung
Stuttgart, 05. September 2023. In den Kitas werden wichtige Grundlagen für den späteren Bildungserfolg und damit für ein selbstbestimmtes Leben unserer Kinder gelegt. Dafür sind hinreichend gut ausgebildete Fachkräfte notwendig. Um Träger dabei zu unterstützen, Ausbildungsplätze in der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung zur Erzieher*in sowie zur sozialpädagogischen Assistent*in anzubieten, übernimmt das Land auf Antrag einen Großteil der Ausbildungsvergütung.
Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistent*innen gibt es 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Ausbildungsjahr.
Seit dem 4. September können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg die entsprechend ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.
Das Land fördert weiterhin sprachliche Bildung
Stuttgart, 15. August 2023. Das Land Baden-Württemberg führt das Bundesprogramm Sprach-Kitas in der bekannten Struktur und Schwerpunktsetzung im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes fort. Ziel des Landes ist, dass sowohl inhaltlich als auch finanziell Kontinuität gewahrt bleibt. Träger von Kindertageseinrichtungen können bis spätestens 30. September 2023 Förderanträge bei der L-Bank stellen (für den Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024) soweit sie bereits am Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teilgenommen haben.
Alltagsintegrierte Sprache - Inklusion - Zusammenarbeit mit Familien
Das Programm wird auch künftig die drei inhaltlichen Schwerpunkte – alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien – zur Stärkung und Begleitung der sprachlichen Entwicklung von Kindern verbinden. Auch digitale Medien und medienpädagogische Fragen werden berücksichtigt. „Die zusätzlichen Fachkräfte sollen die Kita-Teams in bewährter Weise bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten, ganzheitlichen sprachlichen Bildungsarbeit beraten und unterstützen“, schreibt das Kultusministerium. Die zusätzliche Fachberatung wiederum soll auch künftig kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützen und stärken.
Antragsstellung ab Juli
Die Auszahlung soll in drei Tranchen erfolgen. Um Planungssicherheit und Kontinuität zu haben im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung der zusätzlichen Fachkräfte und Fachberatungen soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 1. Juli 2023 ermöglicht werden. Eine Antragstellung soll nach Abschluss des Anhörungsverfahrens, voraussichtlich ab Juli 2023, möglich sein. Sobald das Antragsverfahren geöffnet ist, wird das Land die Träger der Sprach-Kitas informieren.
„Wir freuen uns, dass das Land die sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen weiter fördert: „Sprache ist ein ganz zentraler Aspekt mit Blick auf Chancengleichheit aller Kinder“, sagt Verbandsvorstand Wolf-Dieter Korek. „Auch wir als Landesverband werden unsere Einrichtungen weiterhin in gewohntem Umfang unterstützen.“
Qualifizierung soll gestärkt werden
Darüber hinaus soll die professionelle Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte ausgebaut werden. Um über das Programm „Sprach-Kitas“ hinaus weitere Sprachförderkräfte in Baden-Württemberg zu qualifizieren und so weitere Kindertageseinrichtungen zu Kitas mit Profil Sprache weiterzuentwickeln, führen die Hochschulen im Land das Angebot „Kita-Profil Sprache - Qualifizierung von Sprachförderkräften“ fort. Sprachscreeningverfahren ermöglicht pädagogischen Fachkräften, Sprachbildungsmaßnahmen am individuellen Entwicklungsstand des Kindes auszurichten. Im Rahmen der neuen „Weiterentwicklung der Sprachstandsermittlung im frühkindlichen Bereich“ sollen Kita-Teams durch Schulungen und Workshops im Einsatz von Screeningverfahren gestärkt werden, die wissenschaftlich fundiert und für die pädagogische Praxis pragmatisch (zeit- und ressourcenökonomisch) in der Handhabung sind. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung bekommt die Kita das Screeningverfahren für den Einsatz in der Praxis.
Die Wirksamkeit des Kaskadenmodells (externe Fachberatungen begleiten die themen-bezogenen Prozesse der Kita-Teams) wurde in den Evaluationsberichten zum Bundes-programm Sprach-Kitas belegt. Im Zuge einer ganzheitlichen Umsetzung des Schwer-punktbereiches „Förderung der sprachlichen Bildung“ wird daher die Maßnahme „Stär-kung der Prozessbegleitung bei der Sprachbildung und Sprachförderung in Kin-dertageseinrichtungen“ neu initiiert. Dabei werden Qualifizierungsen für fachliche Prozessbegleitung (Fachberatungen und weitere dafür geeignete Personen mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung) im Bereich Sprache und Quali-tätsentwicklung auf Grundlage eines Qualifizierungskonzepts durchgeführt. Ziel ist die Stärkung der Handlungskompetenz von Kita-Leitungen und pädagogischen Fachkräften durch eine fachliche Prozessbegleitung im Bereich der Sprachbildung und -förderung.
„SchwimmFidel - ab ins Wasser!“
Die zwei Handreichungen stelle das Land Baden-Württemberg Interessierten zum Download bereit.
Fotos: Ministerium für Soziales, Jugend und Sport
Mit dem Pilotprogramm „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“ will das Land nachhaltige Kooperationen von Kindertageseinrichtungen mit Schwimmvereinen und DLRG-Ortsgruppen aufbauen und Vorschulkindern eine kostenlose Teilnahme an Schwimmkursen ermöglichen.
Um das Thema Wassergewöhnung begleitend in den Kindertageseinrichtungen zu be-handeln, haben die Schwimmverbände und DLRG-Landesverbände die Handreichung „Wasserspiele im Kindergartenalltag“ für Erzieherinnen und Erzieher erarbeitet. Sie enthält Umsetzungsbeispiele und Tipps zur Entwicklung von konkreten Fertigkeiten für das Schwimmen. Ebenso haben die Verbände die Handreichung „Ab ins Wasser!“ für Eltern und Großeltern entwickelt, die Ideen für die Wassergewöhnung im Alltag beinhaltet.
Diese beiden Handreichungen sind unabhängig vom Pilotprogramm „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“ und stehen allen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Sie können unter www.schwimmfidel.de heruntergeladen werden.
Zur Handreichung für Erzieher*innen
Zur Handreichung für Eltern und Großeltern
Weitere Finanzierung der pädagogischen Leitungszeit
Stuttgart, 3. Mai 2023. Die Finanzierung einer pädagogischen Leitungszeit für Leitungen von Kindertageseinrichtungen ist im Kindertagesbetreuungsgesetz, der Kindertagesstättenverordnung und im Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich verankert.
Das Kabinett hat jüngst beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der die Fortsetzung der bisherigen Regelungen zur Finanzierung einer pädagogischen Leitungszeit im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes bis zum Ende des Jahres 2024 beinhaltet. Änderungen bezüglich des Inhalts und des Umfangs sind hierbei nicht vorgesehen. Vielmehr soll die bisherige Maßnahme weitergeführt werden heißt es aus dem Kultusministerium.
Die pädagogische Leitungszeit umfasst sechs Stunden je Einrichtung. Hinzu kommt eine Variable von zwei Stunden pro Gruppe für die zweite und jede weitere Gruppe in mehrgruppigen Einrichtungen. Dieses Zeitkontingent dient Kernaufgaben der pädagogischen Leitung zur Sicherung der Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Wie bisher umfasst dieses nicht den Bereich von administrativen Leitungsaufgaben, sondern ist ausschließlich für pädagogische Leitungsaufgaben bestimmt.
Das Gesetz wird bei Verabschiedung durch den Landtag in Kraft treten, sobald alle Länder Verträge zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes mit dem Bund geschlossen haben. Hiermit ist im Laufe des Julis 2023 zu rechnen. Die Vertragsunterzeichnung mit Baden-Württemberg wird am 9. Juni 2023 erfolgen. Auch die weiteren Maßnahmen im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes befinden sich nach Aussagen des Ministeriums bereits in der Planung und Vorbereitung.
MACH DICH STARK Aktionen 2023
Stuttgart, 4. April 2023. Ein Blick auf die Spätfolgen der Coronapandemie oder den (missglückten) Bildungsgipfel zeigen, wie wichtig unser gemeinsames Engagement für die Chancengerechtigkeit aller Kinder und Jugendlichen in unserem Land ist. Das MACH DICH STARK-Team freut sich deshalb sehr auf die ersten Aktionen des Starkmacherjahres 2023:
Verschiedene Aktionen während der landesweiten MACH DICH STARK-Tage:
vom 20. bis 26.11.2023
landesweit
Alle Vorhaben dienen dazu, „laut zu werden“, über Hintergründe und Lösungsansätze von Kinderarmut aufzuklären. Darüber hinaus sollen Dialogräume geschaffen werden, um zeitgemäße Maßnahmen in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung pragmatisch und lösungsorientiert umzusetzen. Mehr Infos unter: www.mach-dich-stark.net