Bund stimmt Kita-Qualitätsgesetz zu
Land finanziert Leitungszeit weiter
Stuttgart, 22. Dezember 2022. Kurz vor der Weihnachtspause hat der Bundesrat im Dezember dem KiTa-Qualitätsgesetz zugestimmt. Damit wird das Gute-KiTa-Gesetz bis Ende 2024 fortgeführt. Das Land Baden-Württemberg hat bereits zugesagt, auch die Leitungszeit weiter zu finanzieren.
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz sollen in den Jahren 2023 und 2024 rund vier Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung investiert werden, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu steigern. Nach der Zustimmung im Bund kann das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es sieht vor, dass die Länder über 50 Prozent der Mittel in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:
· Bedarfsgerechtes Angebot
· Fachkraft-Kind-Schlüssel
· Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
· Starke Leitung
· Sprachliche Bildung
· Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
· Stärkung der Kindertagespflege
Ist diese Schwerpunktsetzung sichergestellt, können die Länder auch Maßnahmen, die bereits Gegenstand der Bund-Länder-Verträge zum Gute-KiTa-Gesetz waren, fortsetzen. Maßnahmen, die neu beginnen, müssen ausschließlich in den vorrangigen Handlungsfeldern liegen.
Starke Kitaleitung
„Besonders erfreulich ist die Zusage vom Land Baden-Württemberg, dass die Leitungszeit auch ab Januar 2023 weiter finanziert wird“, sagt Landesverband Vorstand Wolf-Dieter Korek. Staatssekretär Volker Schebesta schreibt dazu in einer Mitteilung an die Einrichtungsträger: „Für die Gewährung der Leitungszeit wurden die landesrechtlichen Regelungen im Kindertagesbetreuungsgesetz über den 31. Dezember 2022 hinaus verlängert."
Ziel ist es, Leitungszeit sicherzustellen und Leitungskräfte zu qualifizieren. Alle Kitas erhalten unabhängig von der Größe und der Anzahl der Gruppen einen Grundsockel für die Leitungszeit von sechs Stunden pro Woche für die Erfüllung der Kernaufgaben der Kitaleitung. Bei Kitas mit zwei oder mehr Gruppen werden zusätzlich zwei Stunden Leitungszeit pro Gruppe und Woche gewährt. Außerdem wird eine Weiterqualifizierung für Kitaleitungen mit einer Basisqualifizierung und wählbaren Modulen zu weiteren Themen wie Kommunikation und Gesprächsführung angeboten.
„In der frühkindlichen Bildung legen wir den Grundstein für die spätere Entwicklung unserer Kinder“, sagt Korek. „Deshalb freuen wir uns, dass Bund und Land die Weichen dafür stellen, dass wir die Qualität und die Teilhabe in den Einrichtungen weiter voranbringen können.“
Das neue KiTa-Qualitätsgesetz wird das bisherige Gute-KiTa-Gesetz ablösen. Damit hat der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem neuen Gesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.
Landesverband führt Sprach-Kita-Fachberatung fort
Bund zahlt bis Sommer 2023
Stuttgart, Dezember 2022. Der Bund wird sein Programm „Sprach-Kitas“ anders als zunächst geplant bis zum Sommer des kommenden Jahres weiterfinanzieren. Das teilte Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit. Der Landesverband katholischer Kindertageseinrichtungen begrüßt die Entscheidung und führt seine Sprach-Kita-Fachberatung ebenfalls fort.
Ursprünglich sollte das Programm zum Jahresende auslaufen – wofür es aus den Ländern viel Kritik gegeben hatte. Mit dem Kompromiss schafft das Ministerium zumindest kurzzeitig etwas mehr Klarheit für die Beschäftigten der rund 6800 Sprach-Kitas in Deutschland. Sie hätten ab Januar 2023 sonst nicht mehr weiterbeschäftigt werden können. Nach einer Umfrage unter den Mitgliedseinrichtungen in den Verbünden steht auch für den Landesverband fest, dass er seine Sprach-Kita-Fachberatung im gewohnten Umfang weiterführen wird und alle Fachberaterinnen mindestens für den Zeitraum ihre Arbeit fortführen können. „Alle Einrichtungen, die weiter am Bundesprogramm teilnehmen wollen, können also wie gewohnt auf unsere Unterstützung bauen“, sagt Verbandsvorstand Wolf-Dieter Korek.
Gelder sollen aus dem Kita-Qualitätsgesetz umgeschichtet werden
Für den Übergang stellt das Ministerium 109 Millionen Euro zur Verfügung. Dafür sollen Bundesmittel aus dem neuen Kita-Qualitätsgesetz umgeschichtet werden. Nun liegt es an den Ländern, die befristete Projektfinanzierung in eine Dauerförderung zu überführen.
Der Landesverband sieht die Umschichtung des Geldes kritisch, da es dann an anderer Stelle fehlen wird. Der Bundesverband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder hat die Regierung aufgefordert, die Übergangsfinanzierung des Programms anders zu sichern und zudem bis Ende 2024 fortzuführen, damit ein Anschluss auf Landesebene umgesetzt werden könne. Der Landesverband setzt sich weiter dafür ein, dass es schnell eine dauerhafte Lösung auf Landesebene gibt.
Seit 2016 fördert das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ die Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen. Der KTK-Bundesverband hatte gemeinsam mit den Partnern eine Kampagne zum Erhalt der Strukturen aus dem Bundesprogramm unterstützt.
Landesverband Kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Neue kirchliche Grundordnung
Caritas begrüßt Entscheidung der deutschen Bischöfe
Freiburg/Berlin, November 2022 Mit großer Erleichterung hat der Deutsche Caritasverband in einer Presseveröffentlichung auf die von den katholischen Bischöfen beschlossene Veränderung der kirchlichen Grundordnung reagiert. Mit der Reform werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die rund 700.000 Beschäftigten der Caritas ebenso wie für die ca. 90.000 Beschäftigten in den Ordinariaten, katholischen Schulen und bei anderen katholischen Trägern in Deutschland grundlegend modernisiert.
„Das neue kirchliche Arbeitsrecht vollzieht einen Paradigmenwechsel. Loyalitätsobliegenheiten, die weit in die private Lebensführung hineinreichen, sollen der Vergangenheit angehören“, so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Die Bischöfe setzen damit Empfehlungen um, die in bischöflichen Gremien und in einem Beteiligungsprozess erarbeitet wurden. Zum Glück, denn die Reform ist dringend überfällig.“
Der Deutsche Caritasverband hat sich intensiv an den Reformdiskussionen beteiligt. „Die ‚Zehn Zusagen‘, die der Caritasrat im Frühjahr für die Mitarbeitenden der Caritas beschlossen hat, stehen Pate für den neuen Ansatz, der sich von einem Arbeitsrecht der Verbote und Gebote verabschiedet“, so die Caritas-Präsidentin. „Wir sind froh, dass an seine Stelle ein Geist des Miteinanders treten soll, der auch die Dienstgeber in besonderer Weise in die Pflicht nimmt. Als Caritas sind wir dazu bereit, den neuen Rahmen mit Leben zu füllen. Wir wollen zeigen, dass alle Menschen guten Willens eingeladen sind, mit uns zusammen Caritas zu sein – unabhängig von Alter und Geschlecht, von Hautfarbe und sexueller Identität, egal ob verheiratet, alleinlebend oder wiederverheiratet geschieden“, betont die Caritas-Präsidentin.
Schnelle Umsetzung gefordert
„Entscheidend ist nun, dass die neue Ordnung so schnell wie möglich in allen Bistümern in Kraft gesetzt wird, damit wir in ganz Deutschland eine verbindliche und einheitliche Grundlage der Arbeitsbeziehungen in Kirche und Caritas haben“, unterstreicht Welskop-Deffaa. Auch der Caritasverband sei gefordert, die Umsetzung zu gewährleisten. Die Ausgangsvoraussetzungen seien dabei uneinheitlich: „In einem vielfältigen Team, das nur zur Hälfte aus getauften Mitarbeitenden besteht, stellt sich die Frage nach der Orientierung an der Frohen Botschaft des Evangeliums anders als dort, wo sich eine homogene Mitarbeiterschaft aus einer volkskirchlichen Umgebung rekrutiert. Die Caritas-Gliederungen in den östlichen Diözesen sind hier den Diözesen im Westen in mancher Hinsicht voraus, wir können und müssen voneinander lernen.“
Welskop-Deffaa erinnert daran, dass auf der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes im Oktober sichtbar geworden sei, dass sich viele Verantwortliche in der Caritas über die beschlossene Reform hinaus zusätzlich einen offeneren Umgang mit Fragen des Kirchenaustritts dringend gewünscht hätten. „Wir nehmen diese drängende Frage in die Evaluation der neuen Grundordnung, die von den Bischöfen angekündigt ist, und werden dazu die Erfahrungen auswerten, die wir in den nächsten Jahren machen,“ so Welskop-Deffaa.
Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes.
Prävention von sexuellem Missbrauch in Kirche und Caritas
Empfehlungen in Kirche und Caritas
Links zu den entsprechenden Seiten
Der Verbandsrat stellt das künftige Vorgehen des Landesverbandes bewusst in den Zusammenhang mit Initiativen der Diözese Rottenburg-Stuttgart, des Diözesancaritas verbandes, des Deutschen Caritasverbandes und des KTKBundesverbandes. Am 30. März 2010 hat der Vorstand des Landesverbandes auf Initiative des Diözesancaritasverbandes eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, wonach im Geltungsbereich des Landesverbandes die im bischöflichen Amtsblatt von 2002 veröffentlichten „Regularien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ (BO Nr. A 2481, 01.10.2002) angewendet werden. Mit der 14-seitigen Broschüre „Sexueller Missbrauch“ hat die Diözese inzwischen einen Ratgeber herausgegeben, der Informationen, Begriffsklärungen, Verfahrens hinweise und Ansprechpartner enthält.
Empfehlungen zur Prävention hat parallel dazu auch der Deutsche Caritasverband veröffentlicht. Sie wurden in der Zeitschrift neue caritas 10/2010 abgedruckt (S. 28-32). Das Papier unterscheidet zwischen der Prävention auf der einen und dem Verhalten bei Missbrauchsfällen auf der anderen Seite. In fünf Themenkomplexen geben Verantwortliche Anhaltspunkte für ein angemessenes Eingreifen:
- 1. Empfehlungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch
- 2. Empfehlungen bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch
- 3. Verpflichtung und Empfehlungen im Falle eines begründeten Verdachts auf sexuellen Missbrauch
- 4. Empfehlungen im Umgang mit länger zurückliegenden Fällen
- 5. Empfehlungen zum Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs
Die Empfehlungen bilden die Grundlage für Leitlinien auf der Ebene der Diözesanverbände. Als Fachverband im Deutschen Caritasverband wird parallel dazu der KTK eine konkrete Anwendung auf den Bereich der katholischen Kindergärten vornehmen. Wir werden Sie über das Erscheinen rechtzeitig informieren.
Link zur Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz
http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2010-132a-Leitlinien.pdf
Link zur Materialsammlung der Caritas
www.caritas.de/sexueller-missbrauch
Jugendhilfestatistik
Stuttgart – Jedes Jahr werden Kindergartenträger und ihre Einrichtungen gleich zweifach zur Abgabe der amtlichen Jugendhilfestatistik aufgefordert. Zum einen mit der jährlichen Meldung an das Landesjugendamt und zum anderen mit der Erhebung durch das Statistische Landesamt. Ein Lichtblick: Beide Erhebungen können online übers Internet erledigt werden.
Jeweils im Frühjahr des Jahres erhält jede Einrichtung von uns die neuen Erhebungsbögen für die Jugendhilfestatistik zur Abgabe der jährlichen Meldung nach § 47 SGB VIII. Die Jugendhilfestatistik ist nach dem SGB VIII eine gesetzlich vorgeschriebene Erhebung. Die kirchlichen Trägerverbände und damit der Landesverband haben sich mit dem Landesjugendamt auf ein gemeinsames neues Erhebungsprogramm „Kita-Data-Webhouse“ geeinigt und bereit erklärt, diese Erhebung in den uns angeschlossenen Einrichtungen selbst durchzuführen. Durch die damit mögliche Erhebung verbandsspezifischer Daten innerhalb des gesetzlichen Rahmens werden Ihnen auch zusätzliche Mehrfacherhebungen erspart.
Die Erhebung wird dadurch erleichtert, dass Sie lediglich die Daten eintragen bzw. korrigieren müssen, die sich seit dem letzten Stichtag geändert haben.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg führt die Erhebung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (§§ 98 ff SGB VIII) zum selben Termin durch. Das Landesjugendamt ist zusammen mit den kirchlichen Kindergartenträgerverbänden bestrebt, den Erhebungsaufwand und die damit verbundenen Belastungen für die Träger so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen der Umsetzung des EDV-Beschlusses zum Rottenburger Kindergartenplan sollten Sie zukünftig die Möglichkeit wahrnehmen, die jährliche Meldung nach § 47 SGB VIII/KJHG sowie auch die Erhebung zur amtlichen Jugendhilfestatistik nach §§ 98 ff SGB VIII im Rahmen des Programms „Kita-Data-Webhouse“ (KDW) online über das Internet abzugeben. (Den Download des Leitfadens sowie den Antrag finden Sie am Ende dieser Seite) Das Programm erzeugt dann neben dem Datensatz für das Landesjugendamt, auch einen Statistikdatensatz für die elektronische Übertragung an das Statistische Landesamt.
Träger und Kindertageseinrichtungen, die keinen Internet-Anschluss haben oder eine schriftliche Meldung über Fragebogen bevorzugen, können darauf leider nicht zurückgreifen. In diesen Fällen ist es auch künftig erforderlich, beide Erhebungsbögen auszufüllen und getrennt an Ihre Fachberatungsstelle und an das Statistische Landesamt zu senden.
Hinweis: Zu erwarten ist, dass in Kürze zur Vermeidung des hohen Verwaltungsaufwandes die Jugendhilfestatistik nur noch online per Internet erhoben wird. Wir bitten alle Träger, die noch nicht über eine entsprechende EDV-Ausstattung verfügen, sich und ihre Einrichtungen auf diese Situation vorzubereiten.
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Formular zur Beantragung eines Online-Zugangs "KiTaData-Webhouse": Sie können dieses Formular auf Ihrem PC speichern (oder auch direkt am Bildschirm ausfüllen), ausdrucken, unterschreiben und an uns per Post senden oder faxen. » weiter
Ausführliche Informationen zur Onlineerfassung finden Sie auf www.kitaweb-bw.de