TiP – was ist das? Mitmachen lohnt sich!
Im Rahmen der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes unterstützt das Land Baden-Württemberg mit der Förderung „Trägerspezifische innovative Projekte“ (TiP) Kindertageseinrichtungen dabei, innovative konzeptionelle Ideen auf der Grundlage von neuesten pädagogischen Erkenntnissen zu entwickeln, zu erproben und umzusetzen. Das Förderprogramm richtet sich an einzelne oder mehrere Kindertageseinrichtungen oder Einrichtungsverbünde, Träger und Trägerverbünde, die durch ein trägerspezifisches, innovatives Projekt nachhaltig an einer Qualitätssteigerung der pädagogischen Arbeit interessiert sind und durch Prozessbegleitung unterstützt werden möchten.
Details entnehmen Sie dem Leitfaden zur Antragstellung
https://www.dlr.de/pt/Portaldata/45/Resources/dokumente/foerderangebote/Leitfaden_zur_Antragstellung_TiP.pdf sowie der Bekanntmachung „Trägerspezifische innovative Projekte“
https://www.dlr.de/pt/Portaldata/45/Resources/dokumente/foerderangebote/Bekanntmachung_TiP.pdf Der Link zum Antragstool ist über www.innovative-kita-bw.de abrufbar. Dort befinden sich außerdem weiterführende FAQs.
Den Qualitätsrahmen/die Förderrichtlinien mit Stand März 2021 für Trägerspezifische, innovative Projekte im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes finden Sie hier » weiter
Die Frist für die (elektronische) Einreichung des Formantrags über pt-Outline ist der 02. Juni 2021, 12 Uhr (elektronischer Eingang!). Die Übersendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Papierversion per Post ist zudem zwingend erforderlich und sollte unmittelbar nach der Einreichung über pt-Outline erfolgen. Eine Bearbeitung des Antrags seitens des DLR ist erst dann möglich.
Da als Antragsteller nur Träger von Kindertageseinrichtungen und – einrichtungsverbünden in Frage kommen, können wir als Landesverband katholischer Kindertagesstätten leider nicht selbst aktiv werden. Aber wir können und wollen Sie unterstützen!
Wenn Sie Interesse an der Beantragung eines Trägerinnovativen Projektes haben, unterstützen wir Sie fachlich/pädagogisch gerne. Ihr*e Ansprechpartner*in ist in diesem Fall ihre Fachberatung vor Ort. Melden Sie sich gerne bei uns.
Online-Plattform TOP-KITA
Die Element–i Bildungsstiftung wird zum 1. Januar 2018 ihre bundesweite Online-Plattform TOP-KITA starten. Nach den uns vorliegenden Informationen sollen auf der Online-Plattform alle Kindertageseinrichtungen in Deutschland abgebildet sein, unabhängig von der Zustimmung der Träger. Nach einer entsprechenden „Verifizierung“ ist eine Bewertung der Kita möglich. Grundlage dazu sind standardisierte Elternbefragungen.
Die kirchlichen Trägerverbände in Baden-Württemberg werden die Qualitätskriterien der geplanten Bewertungs-Plattform TOP-KITA sorgfältig prüfen. Bisher wird insbesondere die Aufnahme aller Einrichtungen in die bundesweite Landkarte ohne ausdrücklichen Wunsch oder ausdrückliche Zustimmung der Träger kritisch gesehen.
Weitere Informationen zu TOP-KITA und zum Vorgehen der Verbände in dieser Sache folgen im neuen Jahr.
Neue BAföG-Regelung für angehende Erzieherinnen und Erzieher
Seit August 2016 ist die Erzieher(innen)ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik generell förderwürdig nach dem sogenannten Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Dieses neue Gesetz fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, darunter auch die Erzieher(innen)ausbildung. Nun haben alle Auszubildenden Anspruch auf diese Förderung. Für die Fachschule für Sozialpädagogik bedeutet dies ein großer Fortschritt.
Auskünfte erteilen die zuständigen BAföG-Ämter.
Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Ermäßigte Rundfunkgebühren für Kitas
Bei den Rundfunktgebühren wurden Feinjustierungen vorgenommen, die seit 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind. Dabei gab es Änderungen, die für Kindertageseinrichtungen relevant sind.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.rundfunkbeitrag.de
Inklusion ist, ...
Inklusion von Anfang an! Teilhabe beginnt in der Kita
Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Verbandsrates hat in Zusammenarbeit mit Fachberater(inne)n ein Papier mit 11 Eckpunkten erstellt. Dieses wurde am 6. Juli 2012 vom Vorstand verabschiedet.
Zu den Eckpunkten » weiter
Prävention von sexuellem Missbrauch in Kirche und Caritas
Empfehlungen in Kirche und Caritas
Links zu den entsprechenden Seiten
Der Verbandsrat stellt das künftige Vorgehen des Landesverbandes bewusst in den Zusammenhang mit Initiativen der Diözese Rottenburg-Stuttgart, des Diözesancaritas verbandes, des Deutschen Caritasverbandes und des KTKBundesverbandes. Am 30. März 2010 hat der Vorstand des Landesverbandes auf Initiative des Diözesancaritasverbandes eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, wonach im Geltungsbereich des Landesverbandes die im bischöflichen Amtsblatt von 2002 veröffentlichten „Regularien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ (BO Nr. A 2481, 01.10.2002) angewendet werden. Mit der 14-seitigen Broschüre „Sexueller Missbrauch“ hat die Diözese inzwischen einen Ratgeber herausgegeben, der Informationen, Begriffsklärungen, Verfahrens hinweise und Ansprechpartner enthält.
Empfehlungen zur Prävention hat parallel dazu auch der Deutsche Caritasverband veröffentlicht. Sie wurden in der Zeitschrift neue caritas 10/2010 abgedruckt (S. 28-32). Das Papier unterscheidet zwischen der Prävention auf der einen und dem Verhalten bei Missbrauchsfällen auf der anderen Seite. In fünf Themenkomplexen geben Verantwortliche Anhaltspunkte für ein angemessenes Eingreifen:
- 1. Empfehlungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch
- 2. Empfehlungen bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch
- 3. Verpflichtung und Empfehlungen im Falle eines begründeten Verdachts auf sexuellen Missbrauch
- 4. Empfehlungen im Umgang mit länger zurückliegenden Fällen
- 5. Empfehlungen zum Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs
Die Empfehlungen bilden die Grundlage für Leitlinien auf der Ebene der Diözesanverbände. Als Fachverband im Deutschen Caritasverband wird parallel dazu der KTK eine konkrete Anwendung auf den Bereich der katholischen Kindergärten vornehmen. Wir werden Sie über das Erscheinen rechtzeitig informieren.
Link zur Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz
http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2010-132a-Leitlinien.pdf
Link zur Materialsammlung der Caritas
www.caritas.de/sexueller-missbrauch
Jugendhilfestatistik
Stuttgart – Jedes Jahr werden Kindergartenträger und ihre Einrichtungen gleich zweifach zur Abgabe der amtlichen Jugendhilfestatistik aufgefordert. Zum einen mit der jährlichen Meldung an das Landesjugendamt und zum anderen mit der Erhebung durch das Statistische Landesamt. Ein Lichtblick: Beide Erhebungen können online übers Internet erledigt werden.
Jeweils im Frühjahr des Jahres erhält jede Einrichtung von uns die neuen Erhebungsbögen für die Jugendhilfestatistik zur Abgabe der jährlichen Meldung nach § 47 SGB VIII. Die Jugendhilfestatistik ist nach dem SGB VIII eine gesetzlich vorgeschriebene Erhebung. Die kirchlichen Trägerverbände und damit der Landesverband haben sich mit dem Landesjugendamt auf ein gemeinsames neues Erhebungsprogramm „Kita-Data-Webhouse“ geeinigt und bereit erklärt, diese Erhebung in den uns angeschlossenen Einrichtungen selbst durchzuführen. Durch die damit mögliche Erhebung verbandsspezifischer Daten innerhalb des gesetzlichen Rahmens werden Ihnen auch zusätzliche Mehrfacherhebungen erspart.
Die Erhebung wird dadurch erleichtert, dass Sie lediglich die Daten eintragen bzw. korrigieren müssen, die sich seit dem letzten Stichtag geändert haben.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg führt die Erhebung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (§§ 98 ff SGB VIII) zum selben Termin durch. Das Landesjugendamt ist zusammen mit den kirchlichen Kindergartenträgerverbänden bestrebt, den Erhebungsaufwand und die damit verbundenen Belastungen für die Träger so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen der Umsetzung des EDV-Beschlusses zum Rottenburger Kindergartenplan sollten Sie zukünftig die Möglichkeit wahrnehmen, die jährliche Meldung nach § 47 SGB VIII/KJHG sowie auch die Erhebung zur amtlichen Jugendhilfestatistik nach §§ 98 ff SGB VIII im Rahmen des Programms „Kita-Data-Webhouse“ (KDW) online über das Internet abzugeben. (Den Download des Leitfadens sowie den Antrag finden Sie am Ende dieser Seite) Das Programm erzeugt dann neben dem Datensatz für das Landesjugendamt, auch einen Statistikdatensatz für die elektronische Übertragung an das Statistische Landesamt.
Träger und Kindertageseinrichtungen, die keinen Internet-Anschluss haben oder eine schriftliche Meldung über Fragebogen bevorzugen, können darauf leider nicht zurückgreifen. In diesen Fällen ist es auch künftig erforderlich, beide Erhebungsbögen auszufüllen und getrennt an Ihre Fachberatungsstelle und an das Statistische Landesamt zu senden.
Hinweis: Zu erwarten ist, dass in Kürze zur Vermeidung des hohen Verwaltungsaufwandes die Jugendhilfestatistik nur noch online per Internet erhoben wird. Wir bitten alle Träger, die noch nicht über eine entsprechende EDV-Ausstattung verfügen, sich und ihre Einrichtungen auf diese Situation vorzubereiten.
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Formular zur Beantragung eines Online-Zugangs "KiTaData-Webhouse": Sie können dieses Formular auf Ihrem PC speichern (oder auch direkt am Bildschirm ausfüllen), ausdrucken, unterschreiben und an uns per Post senden oder faxen. » weiter
Ausführliche Informationen zur Onlineerfassung finden Sie auf www.kitaweb-bw.de