Erhebung 2021 - Wichtiger Hinweis vom KVJS
Kommunalverband für Jugend und Soziales Stuttgart, März 2021 Baden-Württemberg Dezernat 4, Landesjugendamt
Wichtiger Hinweis zur Meldung der Kinder am Stichtag 01.03.2021 in Zeiten der Pandemie
Auch während der Pandemie gilt der Grundsatz, dass alle Kinder, die zum Stichtag 01.03.2021 ein Betreuungsverhältnis in der Einrichtung haben anzugeben sind.
Es ist also wie bisher entscheidend, dass die Kinder am 01.03.2021 angemeldet sind und nicht, ob die angemeldeten Kinder am 01.03.2021 wg. der andauernden Pandemie abwesend oder noch nicht in der Eingewöhnungsphase sind.
Die korrekten Angaben der Kinder mit den jeweiligen Betreuungszeiten (vertraglich vereinbart) sind von besonderer Wichtigkeit, weil auf dieser Bemessungsgrundlage die Mittel des Finanzausgleichsgesetzes berechnet werden und dann die Kommunen die dementsprechenden Zuschüsse erhalten.
Information zum Datenschutz
In Bezug auf den Zugang zu KDW ist der Datenschutz immens wichtig.
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die hinterlegte Information » weiter
Für die Änderung eines Zugangs können Sie gerne das Änderungsformular des LV benutzen und es an statistik@lvkita.de senden » weiter
Musteranschreiben an Träger
Hier finden Sie das Anschreiben, das im Vorfeld der Erhebung(en) an Träger von Einrichtungen versendet wird, die (oder der Träger) einen Zugang zu KDW haben
Hinweise mit Schlüsseltabelle
Hier finden Sie die aktuell gültigen Hinweise zur Statistik mit der gültigen Schlüsseltabelle » weiter
Hinweise des LV zur Erhebung
Da im Falle einer Online-Eingabe nur der Träger ein Aufforderungsschreiben erhält, bekommen alle Einrichtungen und KBVen seit einigen Jahren eine Information zur Statistik per Mail. Die aktuelle Information, die in diesem Jahr noch nicht versand wurde, weil der Stichtag noch nicht geklärt ist, finden Sie hier.
» weiter