Hinweise zur Scheinselbständigkeit
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Umsatzsteuerbefreiung für den Landesverband nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG für Fortbildungstätigkeiten
Der Landesverband Kath. Kindertagesstätten hat vom
Regierungspräsidium Freiburg eine Bescheinigung zur
Umsatzsteuerbefreiung für die ab 01.01.2006 durchgeführten
beruflichen Bildungsmaßnahmen im Sozialwesen erhalten.
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Sofern Sie zu dem Personenkreis zählen, der für erbrachte
Leistungen in der Fortbildung die gesetzliche Umsatzsteuer an das
Finanzamt abführen muss, besteht nun die Möglichkeit, dass Sie vom
Landesverband Kath. Kindertagesstätten eine
Bestätigung darüber erhalten, dass Sie
Ihre Fortbildungstätigkeiten beim LV
im umsatzsteuerbefreiten Bereich ausgeübt haben.
Diese Bestätigung stellt jedoch
keine automatische Umsatzsteuerbefreiung dar,
sondern dient lediglich dem für Sie
zuständigen Finanzamt als Entscheidungsgrundlage
für Ihre persönliche
steuerliche Beurteilung.
Sollten Sie eine Bescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt
benötigen, bitten wir Sie um ein Schreiben oder E-Mail an
fortbildung@lvkita.de
mit einer Auflistung der einzelnen Kurse unter Angabe des Titels,
Termins/Zeitraums und des Veranstaltungsortes auf einem gesonderten
Blatt für das zurückliegende Kalenderjahr.
