Artikelübersicht
- KiTaG und KiTaVO
- Bundesinitiative zur Sprachförderung
- Vertragsmuster über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens in der Fassung April 2010
- Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) - neue Förderichtlinie ab 2010
- Verwaltungsvorschrift Sprachstandsdiagnose
- Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Kinderbetreuungsfinanzierung
- Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII
- Neues Kindergartengesetz (KiTaG)
- Schulgesetz Baden-Württemberg
KiTaG und KiTaVO
Hinweise zur Umsetzung der Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
Zur Umsetzung der Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 19.10.2010 und der Kindertagesstättenverordnung vom 25.11.2010 haben sich der Gemeindetag Baden- Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Evangelischen und Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg auf nachstehende Grundsätze als Orientierungshilfen für die örtlichen Verhandlungen zwischen den Kommunen und den kirchlichen Kindergartenträgern verständigt.
Bundesinitiative zur Sprachförderung
der Bund hat eine neue Initiative zur Sprachförderung gestartet, an dem sich - vermittelt über das Land bzw. das Kultusministerium - Träger bewerben können. Sie können befristet zusätzliches Personal für die Förderung erhalten, sofern die Einrichtung bestimmte Kriterien erfüllt.
Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt
sein:
1. In der Einrichtung werden zum Zeitpunkt der
Aufnahme in die Förderung Kinder unter drei Jahren betreut.
2. Die Einrichtung wird von einer überdurchschnittlichen Zahl von
Kindern mit einem potentiell hohen Sprachförderbedarf
besucht.
3. Die Einrichtung wird – ohne Schulkinder – von insgesamt
mindestens 40 Kindern besucht (Einrichtungsverbund: zusammen
mindestens 80 Kinder).
Unter www.fruehe-chancen.de erfahren
sie, ob sie grundsätzlich förderfähig sind oder nicht. Auf dieser
Seite befindet sich auch der Link zur Interessenbekundung. Die
Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2010
Das vom Kultusministerium bereitgestellt
Informationsmaterial finden Sie hier als Download
Schwerpunktkitas auf einen
Blick
»
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Zielgruppe, Auswahl- und
Förderverfahren » weiter
Erläuterungen zum
Verfahren »
weiter
Kooperationsverfahren
»
weiter
FAQs
»
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Vertragsmuster über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens in der Fassung April 2010
Im April 2010 haben der Gemeindetag Banden-Württemberg und die 4-K-K nach langen und intensiven Verhandlungen einen neuen Mustervertrag vereinbart. Der Städtetag war an den Verhandlungen, die bereits Anfang 2009 begonnen hatten, beteiligt und schließt sich mit einer Empfehlung an seine Mitglieder der Vereinbarung an. Das Dokument steht zum Download zur Verfügung.
Im Hintergrund der Überarbeitung der bisherigen Fassung aus dem
Jahre 2003 standen u.a. die notwendige Anpassung an die
Finanzierung der Kleinkindbetreuung, neue Statistikerfordernisse
und die Definition der Personalausgaben (Ziff. 4.2.1).
Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) - neue Förderichtlinie ab 2010
Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 übernimmt das Land die Finanzierung der intensiven Sprachförderung im Kindergarten, die zuvor bei der Landesstiftung angesiedelt war. Grundlage bildet eine neue Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen für Kindergartenträger vom 12. Mai 2010 (ISK-Richtlinie). Sie ist zusammen mit Antragsformularen und allen weiteren Dokumenten unter der Internet-Adresse www.sprachfoerderung-bw.de zum Download abrufbar.
Das Antragsformular (mit jeweils einer Anlage pro Sprachfördergruppe) muss bis zum 30. November 2010 an die L-Bank, Bereich Finanzhilfen, 76113 Karlsruhe, gesendet werden.
Verwaltungsvorschrift Sprachstandsdiagnose
Am 9. Januar 2009 wurde in K. u. U. die VwV des Kultusministeriums zur Durchführung einer Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Hier finden Sie die VwV als im PDF - Format als Download » weiterVerwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Kinderbetreuungsfinanzierung
Die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung wurde vom Kabinett am 11.März 2008 beschlossen. Sie können die VwV hier abrufen.
Bitte beachten Sie insbesondere die Ziffern 3.2 und 7.1. Das notwendige Formular zur Antragstellung und alle weiteren bisher erschienen Schriften finden Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien unter
www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1243947/index.html
Mit Schreiben vom 25.11.08 hat das Sozialminsterium die Änderung
bzw. Fortschreibung der Hinweise zur Umsetzung der VwV
Investitionen Kleinkinbetreuung in Ziffer 7, Neubau, Umbau,
Umwandlung - Nr. 6.2 der VwV mitgeteilt. » weiter
Wir bitten Sie, diese neue INFO an die Kindergartenträger in Ihrem
Bereich weiterzugeben.
Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII
Wie in Tacheles 1/07 angekündigt, liegen nun die mit dem
Kultusministerium abgestimmten Materialien zur Umsetzung des
Schutzauftrages für Vereinbarungen nach § 8a und § 72a SGB VIII
vor.
Für die Bereiche „Kindertageseinrichtungen“ und „Kindertagespflege“
wurden die nachfolgenden arbeitsfeldspezifischen
Mustervereinbarungen erarbeitet. Auf dieser Grundlage können nun
die Vereinbarungen zwischen unseren kirchlichen Trägern und den
Jugendämtern getroffen werden. Hinweise und Materialien für
das Arbeitsfeld
Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege
» weiter
Weitere Materialien finden Sie auf den Seiten des KVJS unter www.kvjs.de/743.0.html
In einem Rundschreiben vom Juli 2008 informiert der KVJS über die Möglichkeit zur "Förderung von Veranstaltungen zur Qualifizierung von Mitarbeiter/innen in Fragen des Kinderschutzes und zur Entfaltung örtlicher Netzwerke" » weiter
Informationen und Materialien zum Führungszeugnis
Neues Kindergartengesetz (KiTaG)
Stuttgart – Der Landtag hat am 02.02.2006 (lt. Landtagsdrucksache 13/5130) das Änderungsgesetz zum seit 01.01.2004 geltenden Kindergartengesetz verabschiedet. Aus dem Kindergartengesetz (KiGaG) wurde das „Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG).
Die Änderungen sind aus der folgenden Gegenüberstellung des KiGaG und des KiTaG zu entnehmen. » weiter
Schulgesetz Baden-Württemberg
Über unten stehenden Link gelangen Sie zum aktuellen, in Baden-Württemberg gültigen Schulgesetz. Unter den §§ 73 - 76 sind die Gesetze zur Schulpflicht zu finden.

