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Inhalt des Fachtags:
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Termine
Nr. 701 am 21.06.2012
Gemeindehaus St. Georg,
Beethovenstraße, 89073 Ulm
Nr. 702 am 27.06.2012
Heinrich-Fries-Haus, Bahnhofstraße 13, 74072
Heilbronn
Nr. 703 am 28.06.2012
Kath. Jugend-
und Tagungshaus, Antoniusstraße 3, 73249
Wernau
Nr. 704 am 05.07.2012
Haus Regina
Pacis, Bischof-Sproll-Str. 9, 88299 Leutkirch
Genaue Informationen finden Sie auf dem Flyer der
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Der Verbandsrat stellt das künftige Vorgehen des Landesverbandes bewusst in den Zusammenhang mit Initiativen der Diözese Rottenburg-Stuttgart, des Diözesancaritas verbandes, des Deutschen Caritasverbandes und des KTKBundesverbandes. Am 30. März 2010 hat der Vorstand des Landesverbandes auf Initiative des Diözesancaritasverbandes eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, wonach im Geltungsbereich des Landesverbandes die im bischöflichen Amtsblatt von 2002 veröffentlichten „Regularien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ (BO Nr. A 2481, 01.10.2002) angewendet werden. Mit der 14-seitigen Broschüre „Sexueller Missbrauch“ hat die Diözese inzwischen einen Ratgeber herausgegeben, der Informationen, Begriffsklärungen, Verfahrens hinweise und Ansprechpartner enthält.
Empfehlungen zur Prävention hat parallel dazu auch der Deutsche Caritasverband veröffentlicht. Sie wurden in der Zeitschrift neue caritas 10/2010 abgedruckt (S. 28-32). Das Papier unterscheidet zwischen der Prävention auf der einen und dem Verhalten bei Missbrauchsfällen auf der anderen Seite. In fünf Themenkomplexen geben Verantwortliche Anhaltspunkte für ein angemessenes Eingreifen:
Die Empfehlungen bilden die Grundlage für Leitlinien auf der Ebene der Diözesanverbände. Als Fachverband im Deutschen Caritasverband wird parallel dazu der KTK eine konkrete Anwendung auf den Bereich der katholischen Kindergärten vornehmen. Wir werden Sie über das Erscheinen rechtzeitig informieren.
Link zur Pressemitteilung der Deutschen
Bischofskonferenz
http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2010-132a-Leitlinien.pdf
Link zu den Regularien der Diözese und der Broschüre
"Sexueller Missbrauch"
http://www.drs.de/index.php?id=15054
Link zur Materialsammlung der
Caritas
www.caritas.de/sexueller-missbrauch
Stuttgart – Jedes Jahr werden Kindergartenträger und ihre Einrichtungen gleich zweifach zur Abgabe der amtlichen Jugendhilfestatistik aufgefordert. Zum einen mit der jährlichen Meldung an das Landesjugendamt und zum anderen mit der Erhebung durch das Statistische Landesamt. Ein Lichtblick: Beide Erhebungen können online übers Internet erledigt werden.
Jeweils im Frühjahr des Jahres erhält jede Einrichtung von uns
die neuen Erhebungsbögen für die Jugendhilfestatistik zur
Abgabe der jährlichen Meldung nach § 47 SGB VIII. Die
Jugendhilfestatistik ist nach dem SGB VIII eine gesetzlich
vorgeschriebene Erhebung. Die kirchlichen Trägerverbände und damit
der Landesverband haben sich mit dem Landesjugendamt auf ein
gemeinsames neues Erhebungsprogramm „Kita-Data-Webhouse“ geeinigt
und bereit erklärt, diese Erhebung in den uns angeschlossenen
Einrichtungen selbst durchzuführen. Durch die damit mögliche
Erhebung verbandsspezifischer Daten innerhalb des gesetzlichen
Rahmens werden Ihnen auch zusätzliche Mehrfacherhebungen
erspart.
Die Erhebung wird dadurch erleichtert, dass Sie lediglich die Daten
eintragen bzw. korrigieren müssen, die sich seit dem letzten
Stichtag geändert haben.
Die ausgefüllten und vom Träger auf Seite 1 in der
Kopfzeile unterschriebenen Erhebungsbögen müssen dann bis zum
jeweils angegebenen Datum direkt an die
für Sie zuständige Fachberatungsstelle gesandt
werden. Beachten Sie bitte die beigefügten Hinweise zum Ausfüllen der
Bögen.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg führt die Erhebung der
amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (§§ 98 ff SGB VIII) zum
selben Termin durch. Das Landesjugendamt ist zusammen mit den
kirchlichen Kindergartenträgerverbänden bestrebt, den
Erhebungsaufwand und die damit verbundenen Belastungen für die
Träger so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen der Umsetzung des EDV-Beschlusses zum Rottenburger Kindergartenplan sollten Sie zukünftig die Möglichkeit wahrnehmen, die jährliche Meldung nach § 47 SGB VIII/KJHG sowie auch die Erhebung zur amtlichen Jugendhilfestatistik nach §§ 98 ff SGB VIII im Rahmen des Programms „Kita-Data-Webhouse“ (KDW) online über das Internet abzugeben. (Den Download des Leitfadens sowie den Antrag finden Sie am Ende dieser Seite) Das Programm erzeugt dann neben dem Datensatz für das Landesjugendamt, auch einen Statistikdatensatz für die elektronische Übertragung an das Statistische Landesamt.
Träger und Kindertageseinrichtungen, die keinen Internet-Anschluss haben oder eine schriftliche Meldung über Fragebogen bevorzugen, können darauf leider nicht zurückgreifen. In diesen Fällen ist es auch künftig erforderlich, beide Erhebungsbögen auszufüllen und getrennt an Ihre Fachberatungsstelle und an das Statistische Landesamt zu senden.
Hinweis: Zu erwarten ist, dass in Kürze zur Vermeidung des hohen Verwaltungsaufwandes die Jugendhilfestatistik nur noch online per Internet erhoben wird. Wir bitten alle Träger, die noch nicht über eine entsprechende EDV-Ausstattung verfügen, sich und ihre Einrichtungen auf diese Situation vorzubereiten.
Achtung KiTaVerwaltung®-Anwender: Sie
können die Stichtagsdaten direkt ausdrucken und dann in den
offiziellen Statistik-Bogen übertragen.
Fragen zu KiTaVerwaltung® beantwortet unsere
Hotline
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Formular zur Beantragung eines Online-Zugangs "KiTaData-Webhouse": Sie können dieses Formular auf Ihrem PC speichern (oder auch direkt am Bildschirm ausfüllen), ausdrucken, unterschreiben und an uns per Post senden oder faxen. » weiter
Hinweise für die Benutzung von
Kita-Data-Webhouse
finden Sie im Leitfaden zur
Online-Erfassung » weiter
Hinweise zum Ausfüllen der
Statistik
finden Sie im Hinweisblatt (mit
Personalschlüssel) des LV » weiter
Kopiervorlage für weitere Gruppen und Personal » weiter