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Letzte Aktualisierung:18.03.2009
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Hinweise zur Scheinselbständigkeit

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Umsatzsteuerbefreiung für den Landesverband nach § 41 Nr. 21 a) bb) UStG für Fortbildungstätigkeiten

Der Landesverband Kath. Kindertagesstätten hat vom Regierungspräsidium Freiburg eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für die ab 01.01.2006 durchgeführten beruflichen Bildungsmaßnahmen im Sozialwesen  erhalten. » weiter

Sofern Sie zu dem Personenkreis zählen, der für erbrachte Leistungen in der Fortbildung die gesetzliche Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, besteht nun die Möglichkeit, dass Sie vom Landesverband Kath. Kindertagesstätten eine Bestätigung darüber erhalten, dass Sie Ihre Fortbildungstätigkeiten beim LV  im umsatzsteuerbefreiten Bereich ausgeübt haben.

Diese Bestätigung stellt jedoch keine automatische Umsatzsteuerbefreiung dar, sondern dient lediglich dem für Sie zuständigen Finanzamt als Entscheidungsgrundlage für Ihre persönliche steuerliche Beurteilung.

Sollten Sie eine Bescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt benötigen, bitten wir Sie um ein Schreiben oder E-Mail an fortbildung@lvkita.de mit einer Auflistung der einzelnen Kurse unter Angabe des Titels, Termins/Zeitraums und des Veranstaltungsortes auf einem gesonderten Blatt für das zurückliegende Kalenderjahr.