Hinweise zur Umsetzung der Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
Zur Umsetzung der Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 19.10.2010 und der Kindertagesstättenverordnung vom 25.11.2010 haben sich der Gemeindetag Baden- Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Evangelischen und Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg auf nachstehende Grundsätze als Orientierungshilfen für die örtlichen Verhandlungen zwischen den Kommunen und den kirchlichen Kindergartenträgern verständigt.
Im April 2010 haben der Gemeindetag Banden-Württemberg und die 4-K-K nach langen und intensiven Verhandlungen einen neuen Mustervertrag vereinbart. Der Städtetag war an den Verhandlungen, die bereits Anfang 2009 begonnen hatten, beteiligt und schließt sich mit einer Empfehlung an seine Mitglieder der Vereinbarung an. Das Dokument steht zum Download zur Verfügung.
Im Hintergrund der Überarbeitung der bisherigen Fassung aus dem
Jahre 2003 standen u.a. die notwendige Anpassung an die
Finanzierung der Kleinkindbetreuung, neue Statistikerfordernisse
und die Definition der Personalausgaben (Ziff. 4.2.1).
Die frühkindliche Sprachbildung und Sprachförderung ist
zentrales Anliegen der Bildungspolitik Baden-Württembergs. Das
Gesamtkonzept Baden-Württembergs zur Sprachförderung orientiert
sich an der individuellen Entwicklung und an den Bildungsprozessen
der Kinder. Deshalb sollen Kinder von Anfang an Unterstützung und
Förderung erfahren. Das Bildungs- und Entwicklungsfeld "Sprache"
ist zentrales Element des Orientierungsplans für Bildung und
Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren
Kindertageseinrichtungen. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird
durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung während der
gesamten Kindergartenzeit gefördert. Haben Kinder darüber hinaus
intensiven Sprachförderbedarf, ist Ziel der Landesregierung, diesen
Kindern die Möglichkeit zu geben, eine zusätzliche intensive
Sprachförderung zu erhalten.
Die Intensive Sprachförderung im Kindergarten hat zum Ziel, die
Sprach- und Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache der zu
fördernden Kindern so zu verbessern, dass sie an den
Bildungsprozessen in der Schule teilhaben können.
Die "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen
zu intensiver Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom
12. Mai 2010 (K.u.U. Seite 157) bildet die rechtliche Grundlage für
die finanzielle Förderung durch das Land.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sprachfoerderung-bw.de
Die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung wurde vom Kabinett am 11.März 2008 beschlossen. Sie können die VwV hier abrufen.
Bitte beachten Sie insbesondere die Ziffern 3.2 und 7.1. Das notwendige Formular zur Antragstellung und alle weiteren bisher erschienen Schriften finden Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien unter
www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1243947/index.html
Mit Schreiben vom 25.11.08 hat das Sozialminsterium die Änderung
bzw. Fortschreibung der Hinweise zur Umsetzung der VwV
Investitionen Kleinkinbetreuung in Ziffer 7, Neubau, Umbau,
Umwandlung - Nr. 6.2 der VwV mitgeteilt. » weiter
Wir bitten Sie, diese neue INFO an die Kindergartenträger in Ihrem
Bereich weiterzugeben.
Wie in Tacheles 1/07 angekündigt, liegen nun die mit dem
Kultusministerium abgestimmten Materialien zur Umsetzung des
Schutzauftrages für Vereinbarungen nach § 8a und § 72a SGB VIII
vor.
Für die Bereiche „Kindertageseinrichtungen“ und „Kindertagespflege“
wurden die nachfolgenden arbeitsfeldspezifischen
Mustervereinbarungen erarbeitet. Auf dieser Grundlage können nun
die Vereinbarungen zwischen unseren kirchlichen Trägern und den
Jugendämtern getroffen werden. Hinweise und Materialien für
das Arbeitsfeld
Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege
» weiter
Weitere Materialien finden Sie auf den Seiten des KVJS unter www.kvjs.de/jugend/kinderschutz.html
In einem Rundschreiben vom Juli 2008 informiert der KVJS über die Möglichkeit zur "Förderung von Veranstaltungen zur Qualifizierung von Mitarbeiter/innen in Fragen des Kinderschutzes und zur Entfaltung örtlicher Netzwerke" » weiter
Informationen und Materialien zum Führungszeugnis
Über unten stehenden Link gelangen Sie zum aktuellen, in Baden-Württemberg gültigen Schulgesetz. Unter den §§ 73 - 76 sind die Gesetze zur Schulpflicht zu finden.