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Letzte Aktualisierung:09.05.2012
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Artikelübersicht

KiTaG und KiTaVO

Hinweise zur Umsetzung der Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)

Zur Umsetzung der Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 19.10.2010 und der Kindertagesstättenverordnung vom 25.11.2010 haben sich der Gemeindetag Baden- Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Evangelischen und Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg auf nachstehende Grundsätze als Orientierungshilfen für die örtlichen Verhandlungen zwischen den Kommunen und den kirchlichen Kindergartenträgern verständigt.

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Vertragsmuster über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens in der Fassung April 2010

Im April 2010 haben der Gemeindetag Banden-Württemberg und die 4-K-K nach langen und intensiven Verhandlungen einen neuen Mustervertrag vereinbart. Der Städtetag war an den Verhandlungen, die bereits Anfang 2009 begonnen hatten, beteiligt und schließt sich mit einer Empfehlung an seine Mitglieder der Vereinbarung an. Das Dokument steht zum Download zur Verfügung.

Im Hintergrund der Überarbeitung der bisherigen Fassung aus dem Jahre 2003 standen u.a. die notwendige Anpassung an die Finanzierung der Kleinkindbetreuung, neue Statistikerfordernisse und die Definition der Personalausgaben (Ziff. 4.2.1).

Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) - neue Förderichtlinie seit 2010

Die frühkindliche Sprachbildung und Sprachförderung ist zentrales Anliegen der Bildungspolitik Baden-Württembergs. Das Gesamtkonzept Baden-Württembergs zur Sprachförderung orientiert sich an der individuellen Entwicklung und an den Bildungsprozessen der Kinder. Deshalb sollen Kinder von Anfang an Unterstützung und Förderung erfahren. Das Bildungs- und Entwicklungsfeld "Sprache" ist zentrales Element des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung während der gesamten Kindergartenzeit gefördert. Haben Kinder darüber hinaus intensiven Sprachförderbedarf, ist Ziel der Landesregierung, diesen Kindern die Möglichkeit zu geben, eine zusätzliche intensive Sprachförderung zu erhalten.

Die Intensive Sprachförderung im Kindergarten hat zum Ziel, die Sprach- und Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache der zu fördernden Kindern so zu verbessern, dass sie an den Bildungsprozessen in der Schule teilhaben können.

Die "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 (K.u.U. Seite 157) bildet die rechtliche Grundlage für die finanzielle Förderung durch das Land.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sprachfoerderung-bw.de 

Verwaltungsvorschrift Sprachstandsdiagnose

Am 9. Januar 2009 wurde in K. u. U. die  VwV des Kultusministeriums zur Durchführung einer Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Hier finden Sie die VwV als im  PDF - Format als Download  » weiter

Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Kinderbetreuungsfinanzierung

Die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung wurde vom Kabinett am 11.März 2008 beschlossen. Sie können die VwV hier abrufen.

Bitte beachten Sie insbesondere die Ziffern 3.2 und 7.1. Das notwendige Formular zur Antragstellung und alle weiteren bisher erschienen Schriften finden Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien unter

www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1243947/index.html

Mit Schreiben vom 25.11.08 hat das Sozialminsterium die Änderung bzw. Fortschreibung der Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkinbetreuung in Ziffer 7, Neubau, Umbau, Umwandlung - Nr. 6.2 der VwV mitgeteilt. » weiter

Wir bitten Sie, diese neue INFO an die Kindergartenträger in Ihrem Bereich weiterzugeben.

Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII

Wie in Tacheles 1/07 angekündigt, liegen nun die mit dem Kultusministerium abgestimmten Materialien zur Umsetzung des Schutzauftrages für Vereinbarungen nach § 8a und § 72a SGB VIII vor.

Für die Bereiche „Kindertageseinrichtungen“ und „Kindertagespflege“ wurden die nachfolgenden arbeitsfeldspezifischen Mustervereinbarungen erarbeitet. Auf dieser Grundlage können nun die Vereinbarungen zwischen unseren kirchlichen Trägern und den Jugendämtern getroffen werden. Hinweise und Materialien für das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege 
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Weitere Materialien finden Sie auf den Seiten des KVJS  unter www.kvjs.de/jugend/kinderschutz.html

In einem Rundschreiben vom Juli 2008 informiert der KVJS über die Möglichkeit zur "Förderung von Veranstaltungen zur Qualifizierung von Mitarbeiter/innen in Fragen des Kinderschutzes und zur Entfaltung örtlicher Netzwerke"    » weiter

Informationen und Materialien zum Führungszeugnis

Schulgesetz Baden-Württemberg

Über unten stehenden Link gelangen Sie zum aktuellen, in Baden-Württemberg gültigen Schulgesetz.  Unter den §§ 73 - 76 sind die Gesetze zur Schulpflicht zu finden.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true